Berlin (ddp). Die Schauspielerin Uschi Glas hat den Rechtsstreit um ihre von der Stiftung Warentest als „mangelhaft“ bewertete Hautcreme verloren. Das Landgericht Berlin entschied am Donnerstag, die Klägerin habe nicht nachweisen können, dass der Test fehlerhaft gewesen sei (Az 27 O 922/04). Uschi Glas, die vor Gericht nicht anwesend war, schloss eine Berufungsklage gegen das Urteil nicht aus. Die Creme war in der Ausgabe April 2004 der Zeitschrift „Test“ in einem Vergleich von Versandkosmetika mit „mangelhaft“ beurteilt worden. Mehrere Probandinnen hatten nach Gebrauch der „Uschi Glas Hautnah Face Cream“ über schwere Hautirritationen wie Brennen, Juckreiz und Schuppung geklagt und den Test abgebrochen. Das Gericht betonte in seiner Urteilsbegründung, dass die Stiftung Warentest „glaubhaft nachweisen“ konnte, „dass dem Testbericht keine bewussten Fehlurteile und Verzerrungen zu Grunde lag“. Auch die angewandten Prüfmethoden hätten „den aufgestellten Prüfungsrichtlinien entsprochen“. Uschi Glas hingegen bemängelte, dass das Gericht bei seiner Urteilsfindung nicht gründlich genug vorgegangen sei: Sie machte schwere Verfahrensfehler des Testlabors geltend und rügte zum Beispiel, dass Tests an Kranken vorgenommen worden seien.
Es ist nicht zutreffend, daß das Gericht festgestellt hat, daß Uschis Creme für'n A... ist...
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